Seit Februar 2016 gibt es eine neue Norm, die VDE 0100-420.
Die Übergangsfrist endet zum 1. Januar 2018.
In dieser geht es um den Schutz gegen thermische Auswirkungen,
Entstehung von Bränden.
Die Vorschrift ist Pflicht in Holzverarbeitenden Betrieben, Papier- und Textilfabriken,
also dort, wo potenziell brennbare Materialien vorhanden sind.
Holzhäuser und Dachböden aus Holz.
Auch in allen öffentlichen Gebäuden ist der Brandschutzschalter jetzt vorgeschrieben.
Des weiteren in Gebäuden in denen sich unersetzbare Güter befinden,
zum Beispiel Museen.
In Schlaf- und Aufenthaltsräumen von Kindertagesstätten und Seniorenheimen, also dort wo eine Evakuierung
schwierig ist, ist der Brandschutzschalter ebenso verpflichtend vorgeschrieben.
Die DIN VDE 0100-420:2016-02 ersetzt die Vorgängernorm von 2013, für die eine Übergangsfrist bis
18.12.2017 gilt. In allen Elektroinstallationen also, die nach Veröffentlichung der aktuellen Version im
Februar 2016 projektiert werden, müssen Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen in den definierten
Anwendungsbereichen eingesetzt werden.